Umstellung auf Funkzähler

Einbau digitaler Ultraschallzähler mit Zählerfernauslesung

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

der Zweckverband zur Wasserversorgung der Jachenhausener Gruppe stellt in seinem gesamten Versorgungsgebiet die bisherigen mechanischen Wasserzähler schrittweise auf funkauslesbare Ultraschallzähler um. Mit dem Austausch der ersten Zähler wird Anfang Mai 2026 begonnen.

Verschiedene Überlegungen haben zum Entschluss geführt, die Wasserzähler der neuen Generation zu verwenden: den Zähler „HYDRUS 2.0“ der Fa. Diehl Metering. Die Gründe möchten wir im Folgenden erläutern:

 

1. Belastung der neuen Zähler mit Bakterien ist ausgeschlossen

Neue mechanische Zähler müssen seit 2014 einer intensiven Beprobung und Desinfektion im Wasser-werk unterzogen werden. Dies verursacht einen immensen, kostenintensiven Aufwand. Wasserzähler der neuen Generation messen den Durchfluss nicht mehr mittels Flügelrad oder Ringkolben im Wasserstrom, sondern durch das induktive Messprinzip. Diese kommen mit einem einfachen, frei durchgängigen Messrohr aus. Das Zählergehäuse selbst ist nicht mehr wasserdurchströmt. Der neue Zähler wird trocken angeliefert und erst beim Einbau aus der Einzelverpackung entnommen. Dies schließt krankheitserregende Keime im Zähler aus.

 

2. Verlängerung der Eichgültigkeit weiterhin auf 12 bis 15 Jahre möglich

Aufgrund der hochwertigen Qualität des neuen Zählers (induktives Messprinzip, keine beweglichen Teile, kein Verschleiß) kann weiterhin mit einer Verlängerung der Eichgültigkeit gerechnet werden. Die Eichgültigkeitsdauer kann über ein von den Eichbehörden vorgegebenes Verfahren (=Stich-probenverfahren) verlängert werden. Sogar die Verlängerung der Eichgültigkeit auf bis zu 15 Jahre ist möglich. Der Austausch der Zähler erfolgt beim Kunden entsprechend später. Die Verlängerung der Eichgültigkeitsdauer bezieht sich auf ein „Prüflos“ und ist bei den im Netz befindlichen Zählern vom Wasserkunden nicht erkennbar. Sofern ein Stichprobenverfahren durchgeführt wurde, verfügt der Wasserzweckverband Jachenhausen über entsprechende Aufzeichnungen. Darin ist erkennbar, welche Zählernummern das „Prüflos“ umfasst und ob diese in ihrer Gültigkeitsdauer verlängert wurden. Dies wird dem Kunden gerne auf Anfrage mitgeteilt.

 

3. Der neue Zähler beinhaltet einen elektronischen Datenspeicher

Der elektronische Aufbau des Zählers bietet die Möglichkeit, vom Zähler gemessene Werte in einem internen Speicher zu hinterlegen. Dabei können bis zu 2.880 Datenloggerwerte hinterlegt werden. Standardmäßig wird dabei jeweils einmal um 0.00 Uhr der Zählerstand sowie Alarmmeldungen bei Leckagen und Manipulationsversuchen gespeichert. Dabei handelt es sich um den Tagesdurchfluss, sowie um Fehler- und Alarmereignisse (Trockenlauf, Rückwärtslauf, Manipulationsversuch, Dauerlauf). Diese Daten können Unstimmigkeiten bei der Abrechnung der Wassergebühren erklären.

 

4. Die regelmäßige Ablesung der Zähler erfolgt über Funk außerhalb des Gebäudes

Die bisherige Ablesemethode unserer rund 5.500 Zähler ist durch einen enorm arbeits- und kosten-aufwändigen Ablauf gekennzeichnet. Mit der Möglichkeit, die Verbrauchsdaten außerhalb des Gebäudes im „Vorbeigehen“ auszulesen und direkt in unser Abrechnungssystem einzuspielen, spart sich der Wasserzweckverband nicht nur Zeit, sondern auch erhebliche Kosten. Gleichzeitig wird das Ablese-Verfahren für die Abnehmer wesentlich vereinfacht, da keine Ablesekarten mehr zurückgesandt werden müssen. Nachlesungen von falsch gemeldeten Zählerdaten entfallen ebenso wie Schätzungen von nicht gemeldeten Zählerständen. Abrechnungsbescheide können einfacher, genauer und schneller erstellt werden. Die Funkübertragung der Zähler umfasst nicht den kompletten Speicher des Zählers, sondern nur abrechnungsrelevante Daten: momentaner Zählerstand, und Alarm- bzw. Fehlermeldungen. Rückschlüsse auf Ihr tägliches Verbrauchsverhalten sind damit nicht möglich.

 

5. Ein Widerspruchsrecht besteht seit 01.01.2024 nicht mehr:

Art. 24 Abs. 4 Satz 1 GO knüpft an die bundesrechtliche Berechtigung zum Einsatz und Betrieb eines Wasserzählers mit elektronischer Schnittstelle an und erlaubt es, dessen erfasste Daten auch zur Erfüllung der Pflichtaufgabe der Wasserversorgung und zur Gewährleistung der Betriebssicherheit und Hygiene der Wasserversorgungseinrichtung zu speichern und zu verarbeiten. Der Begriff der Datenverarbeitung umfasst auch das Auslesen von Daten (vgl. Art. 4 Nr. 2 DSGVO).

Um den präventiven Nutzen von Wasserzählern mit elektronischer Schnittstelle auszuschöpfen, dürfen die gespeicherten Daten nach Art. 24 Abs. 4 Satz 2 GO ausgelesen und verwendet werden, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für den ordnungsgemäßen Betrieb der Wasserversorgungseinrichtung und zur Aufklärung von Störungen im Wasserversorgungsnetz erforderlich ist. Ein besonderer Anlass, etwa ein Hinweis auf eine Störung, ist dafür nicht mehr erforderlich.

Dies dient dem überragend wichtigen Schutz der Sicherheit der Versorgung mit hygienisch und gesundheitlich stets unbedenklichem Trinkwasser. Da das Bundesrecht bereits den Einsatz und Betrieb von Wasserzählern mit elektronischer Schnittstelle mit Einrichtung zur Fernauslesung regelt, ist auch das bisher in Art. 24 Abs. 4 Satz 5 bis 7 GO geregelte Widerspruchsrecht ersatzlos gestrichen worden.

 

6. Wasserverluste in Kundenanlagen

Sofern in Ihrer Hausinstallation ein Wasserverlust auftritt, können wir Ihre Zählerdaten auf Antrag gegen eine Gebühr auslesen und Ihnen zur Ursachensuche zur Verfügung stellen.

 

7. Gesundheitsschutz und Datensicherheit sind gewährleistet

Die Wasserzähler mit Funkauslesung entsprechen allen einschlägigen nationalen und internationalen Vorschriften und Normen für Elektromagnetische-Verträglichkeit (EMV). Die Sendeleistung des Zählers ist, verglichen mit den meisten heute in Haushalten zu findenden Geräten, wie z.B. Mobilfunk, Rundfunk und Fernsehen, schnurlose Telefone (DECT), Wireless LAN (WLAN) und Bluetooth, deutlich geringer. Der Wasserzähler sendet mit 7mW einen 128-AES-verschlüsselten Funkimpuls aus, der 0,01 Sekunden lang gesendet wird jeder Zähler hat einen individuellen Schlüssel. Alle datenschutzrechtlichen Vorgaben werden weiterhin beachtet und eingehalten. Die Funkauslesung der Daten erfolgt mit BSI (Bundesamt für Datensicherheit) - konformer Verschlüsselung (Individual Encryption Key mit AES 128-Verschlüsselung), die BSI- Vorgaben zur TR-03109 Richtlinie werden erfüllt und die Ablesung der Zähler kann ausschließlich von Mitarbeitern des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Jachenhausener Gruppe vorgenommen werden. Der Zähler ist damit manipulationssicher.

 

Bei Fragen steht das Team der Jachenhausener Gruppe gerne persönlich zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!

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