Hierzu senden Sie uns bitte das SEPA-Lastschriftmandat im Original per Post zu.
Gemäß unserer Satzung ist der Eigentümer der Gebührenschuldner und bekommt somit die Abrechnung zugesendet. Der Eigentümer muss dies selbst mit seinem Mieter abrechnen.
Ihre jeweilige Gemeinde oder der Abwasserzweckverband
Bei Ihrer jeweils zuständigen Gemeinde oder bei Ihrem Abwasserzweckverband können Sie einen separaten Gartenwasserzähler beantragen.
Hierzu füllen Sie das Formular „Antrag zum Anschluss an die Wasserversorgung“ aus und setzen einen Haken bei „Bauwasseranschluss“. Diesen senden Sie dann mit einem Amtlichen Lageplan (Kopie), den genehmigten Bauplan (gegen Rückgabe oder in digitaler Form) und einen Nachweis über die Größe des Grundstücks mindestens zwei Wochen vor geplantem Anschluss an uns zu. Unser Wasserwart wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Den „Antrag zum Anschluss an die Wasserversorgung“ ausfüllen und einen Haken bei „Herstellung eines Wasserhausanschlusses“ setzen und mit den geforderten Unterlagen an uns zusenden.
Hierzu setzen Sie sich am besten mit uns rechtzeitig in Verbindung. Grundsätzlich kann, mit Einverständnis des Zweckverbandes, die Rohrgrabenerstellung in Eigenleistung des Bauherrn erfolgen.
Gerne nehmen wir Ihre Änderungen persönlich,
telefonisch unter 09442-91900,
per E-Mail unter info@jachenhausenergruppe.de sowie
per Fax unter 09442-919030 entgegen.
Hierfür finden Sie unter unserer Servicewelt das Formular „Eigentümerwechsel“
Hierfür schickt der Zweckverband jedem Abnehmer im Dezember jeden Jahres eine entsprechende Ablesekarte.
Die Zustellung der Gebührenbescheide erfolgt ab Mitte Januar des Folgejahres.