Servicewelt

FAQs - Was man wissen sollte

Wie kann ich eine Einzugsermächtigung erteilen oder ändern?

Hierzu senden Sie uns bitte das SEPA-Lastschriftmandat im Original per Post zu.

Kann die Jahresabrechnung direkt an den Mieter gestellt werden?

Gemäß unserer Satzung ist der Eigentümer der Gebührenschuldner und bekommt somit die Abrechnung zugesendet. Der Eigentümer muss dies selbst mit seinem Mieter abrechnen.

Wer ist mein Abwasserentsorger?

Ihre jeweilige Gemeinde oder der Abwasserzweckverband

Ich möchte für das Gartenwasser einen Gartenwasserzähler beantragen

Bei Ihrer jeweils zuständigen Gemeinde oder bei Ihrem Abwasserzweckverband können Sie einen separaten Gartenwasserzähler beantragen.

Wie erhalte ich einen Bauwasseranschluss?

Hierzu füllen Sie das Formular „Antrag zum Anschluss an die Wasserversorgung“ aus und setzen einen Haken bei „Bauwasseranschluss“. Diesen senden Sie dann mit einem Amtlichen Lageplan (Kopie), den genehmigten Bauplan (gegen Rückgabe oder in digitaler Form) und einen Nachweis über die Größe des Grundstücks mindestens zwei Wochen vor geplantem Anschluss an uns zu. Unser Wasserwart wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Ich benötige demnächst einen Wasseranschluss. Was muss ich tun?

Den „Antrag zum Anschluss an die Wasserversorgung“ ausfüllen und einen Haken bei „Herstellung eines Wasserhausanschlusses“ setzen und mit den geforderten Unterlagen an uns zusenden.

Kann ich bei der Erstellung des Wasseranschlusses helfen?

Hierzu setzen Sie sich am besten mit uns rechtzeitig in Verbindung. Grundsätzlich kann, mit Einverständnis des Zweckverbandes, die Rohrgrabenerstellung in Eigenleistung des Bauherrn erfolgen.

Wie kann ich Namens- und Adressänderungen sowie Verbrauchminderungen mitteilen?

Gerne nehmen wir Ihre Änderungen persönlich,
telefonisch unter 09442-91900,
per E-Mail unter info@jachenhausenergruppe.de sowie
per Fax unter 09442-919030 entgegen.

Wie teile ich den Eigentumswechsel mit?

Hierfür finden Sie unter unserer Servicewelt das Formular „Eigentümerwechsel“

Wann und durch wen erfolgt die Ablesung der Wasserzähler?

Hierfür schickt der Zweckverband jedem Abnehmer im Dezember jeden Jahres eine entsprechende Ablesekarte.

Wann erhalte ich meinen Gebührenbescheid?

Die Zustellung der Gebührenbescheide erfolgt ab Mitte Januar des Folgejahres.

Geschäftsstelle
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Stördienst
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Adresse

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Jachenhausen
Obere Dorfstraße 11
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Fax 0 94 42 / 91 90-30

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